Gewerkschaftschronik
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30.01.2020 Schweiz
Frauen
Personen
SGB
Regula Bühlmann
Gleichstellung
Nationalrat
Volltext
Gleichstellung von Mann und Frau. Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrats will bei der Bekämpfung der Lohndiskriminierung für mehr Transparenz sorgen. Es ist erfreulich, dass die Kommissionsmehrheit den Nachbesserungsbedarf beim revidierten Gleichstellungsgesetz sieht, doch bleibt das Gesetz mangelhaft – auch weil der Kommission der Mut für substanzielle Verbesserungen fehlt. Die Schweiz bekommt im Sommer 2020 ein revidiertes Gleichstellungsgesetz (GlG), um besser gegen Lohndiskriminierung vorgehen zu können. Doch dieses ist schwach, sehr schwach – unter anderem, weil sich die bürgerliche Parlamentsmehrheit in der letzten Legislatur mit Händen und Füssen gegen jegliche Verbesserungen gewehrt hat. So sind gemäss revidiertem GlG nur Unternehmen ab 100 Mitarbeitenden verpflichtet, ihre Löhne auf Diskriminierungen zu analysieren, und auch Sanktionen sucht man im Gesetz vergeblich. Ganz zu schweigen vom Ablaufdatum Juni 2032, das dem Gesetz verpasst wurde. In der neuen Legislatur zeigt zumindest die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrats (WBK-N) etwas mehr Einsehen. Zwar hat sie drei Parlamentarische und eine Standesinitiative für weitere Verbesserungen allesamt abgelehnt (auch die Wahlen haben dem Parlament den altväterlichen Groove nicht ganz austreiben können): Weder will die Kommission die Schwelle für die Analysepflicht auf 50 Mitarbeitende senken, noch sollen Sanktionen oder eine schwarze Liste für säumige Unternehmen eingeführt werden. Auch den Kantonen will die WBK-N nicht mehr Kompetenzen (…).  Regula Bühlmann.
SGB, 30.1.2020.
http://www.textverzeichnisse.ch/Portals/7/B%C3%BChlmann%20Regula/Buehlmann%20Regula.%20Gleichstellung.%20Nationalrat.%20SGB,%202020-01-30.pdf
16.06.2019 Schweiz
Frauen
Personen
SGB
Regula Bühlmann
Bilanz
Frauenstreik
Volltext
Deutlich über 500'000 Personen am Frauen*streik 2019 – Starkes Signal für rasche Gangart bei der Gleichstellung. SGB-Bilanz zum Frauen*streik 2019. Der Frauenstreik 2019 hat alle Erwartungen massiv übertroffen. Mit deutlich über 500'000 Teilnehmenden beteiligten sich noch mehr Menschen an diesem Aktions- und Streiktag für die Gleichstellung als am Frauenstreik 1991. Der 14. Juni 2019 geht damit klar als grösste politische Aktion seit dem Generalstreik 1918 in die Schweizer Geschichte ein. Dies zeigt eine Auswertung des Schweizerischen Gewerkschaftsbund aufgrund der definitiven Beteiligungszahlen aus den grossen Städten, die teilweise erst am Freitagabend feststanden. Eine äusserst starke Beteiligung war bereits am Freitagmorgen spürbar. Gegen 100'000 Personen nahmen bis Mittag an ersten Aktionen auf der Strasse oder in Betrieben teil. z.B. in Bern zogen 5‘000 Personen an einer Kinderwagen-Demo durch Berns Gassen. Nicht eingerechnet sind dabei die unzähligen Frauen, die unabhängig von der Teilnahme an einer Aktion, mit Buttons, Foulards oder violett-lila Kleider-Accessoires ihre Unterstützung für die Forderungen des Frauen*streiks signalisierten. Nicht eingerechnet sind auch die unzähligen Frauen, die im Privatleben Zeichen gesetzt haben für mehr Gleichstellung. Ein in der Schweiz noch nie dagewesenes Ausmass erreichte die Beteiligung an den Schlusskundgebungen. Allein in Zürich fand mit gegen 160'000 Menschen die grösste politische Einzeldemo der Geschichte statt. Auch in Lausanne mit gegen 60'000 sowie in (…).
SGB, 16.6.2019.
SGB > Frauenstreik. Bilanz. SGB, 2019-06-16.
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08.03.2019 Schweiz
Frauen
Personen
Regula Bühlmann
Frauentag
Volltext
Lohn. Zeit. Respekt. Frauen*streik 2019! Internationaler Frauentag im Zeichen des Frauen*streiks. Der heutige internationale Frauentag steht ganz im Zeichen des Frauen*streiks vom 14. Juni. In der ganzen Schweiz wird dafür an Veranstaltungen und in den Betrieben mobilisiert. Pünktlich zum 8. März hat der SGB auch seine Kampagnenwebsite zum Frauen*streik aufgeschaltet. Unter www.14juni.ch, www.14juin.ch und demnächst auch unter www.14giugno.ch finden sich Informationen zum Streik, Visuals zum Herunterladen, hilfreiche Kontakte und Materialien für die Mobilisierung zu einem erfolgreichen Streik. Dass die Frauen 28 Jahre nach dem ersten Frauenstreik von 1991 wieder streiken werden, hat gute Gründe. Zwar steht seit 1981 in der Verfassung: „Mann und Frau sind gleichberechtigt. Das Gesetz sorgt für ihre rechtliche und tatsächliche Gleichstellung, vor allem in Familie, Ausbildung und Arbeit. Mann und Frau haben Anspruch auf gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit." Doch auch fast 40 Jahre später verdienen Frauen immer noch rund einen Fünftel weniger als Männer. Trotzdem hat die bürgerliche Mehrheit im Parlament die Revision des Gleichstellungsgesetzes fast bis zur Unkenntlichkeit verwässert. Dieser Krebsgang in Sachen Lohngleichheit, der Streit um die Erhöhung des Frauenrentenalters und der Sexismus im Alltag schüren den Unmut vieler Frauen. Im Januar 2018 überwies der SGB-Frauenkongress einen Antrag, den Frauen*streik zu unterstützen und aktiv teilzunehmen. (…). Regula Bühlmann.
SGB, 8.3.2019.
Personen > Buehlmann Regula. Frauentag. SGB, 2019-03-08.
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31.01.2019 Schweiz
Löhne
Personen
SGB
Regula Bühlmann
Lohngleichheit
Volltext
Keine Fortschritte bei der Lohngleichheit. Lohnstrukturerhebung. Die Lohnunterschiede zwischen Frauen und Männern halten sich hartnäckig. Dass Frauen, die die Männer bezüglich Bildung inzwischen überholt haben, immer noch rund ein Fünftel weniger verdienen als diese, ist skandalös. Es braucht dringend griffige Massnahmen gegen die Diskriminierungen der Frauen im Erwerbsleben. Deshalb ruft der SGB für den 14. Juni gemeinsam mit vielen weiteren Organisationen und Kollektiven zum Frauen*streik auf. 2016 haben Frauen im privaten Sektor gemäss der vom Bundesamt für Statistik am Donnerstag veröffentlichten Lohnstrukturhebung 19.6% weniger verdient als Männer – der geschlechtsspezifische Lohnunterschied stagniert auf hohem Niveau. Es ist inakzeptabel, dass Frauen trotz guter Ausbildung immer noch übervertreten sind in Berufen mit tiefen Löhnen. Sie wählen Teilzeitstellen und prekäre Beschäftigungen, um Zeit für die unbezahlte Care-Arbeit freizuschaufeln, während Männer Karriere machen und die Lohnleiter hochklettern. Für die Frauen im Tieflohnbereich braucht es dringend existenzsichernde Mindestlöhne. Ebenfalls nötig sind generelle Arbeitszeitverkürzungen und Investitionen in den Service Public, damit die unbezahlte Arbeit nicht mehr grösstenteils auf den Frauen lastet. Nicht nur stagniert, sondern sogar gestiegen ist der diskriminierende Anteil des Lohnunterschieds: 2016 konnten 42.9% der Lohndifferenz nicht mit Ausbildung, Verantwortung oder Alter erklärt werden, 2014 waren es noch 39.1%. Schon junge Berufsfrauen müssen einen beträchtlichen Frauenmalus in Kauf nehmen: Je jünger (…). Regula Buhlmann.
SGB, 31.1.2019.
Personen > Buehlmann Regula. Lohngleichheit. SGB, 2019-01-31.
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14.12.2018 Schweiz
Löhne
Personen
SGB
Regula Bühlmann
Gleichstellung
Lohngleichheit
Volltext
Wichtiger Schritt Richtung Lohngleichheit – Weitere Schritte sind nötig. Revision des Gleichstellungsgesetzes passiert die Schlussabstimmung. Das Parlament hat in der Schlussabstimmung ein Zeichen für die Lohngleichheit gesetzt und die Revision des Gleichstellungsgesetzes verabschiedet - dies auch dank dem hartnäckigen Einsatz der Gewerkschaften. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund SGB begrüsst, dass mit der Gesetzesrevision endlich verbindliche Massnahmen gegen die fortwährende Lohndiskriminierung geregelt sind, erachtet die nun beschlossen Verbesserungen jedoch als zu schwach. Der Frauen*streik vom 14. Juni 2019 wird Druck für die kompromisslose Umsetzung machen. Es war ein langes Ringen um die Massnahmen zur Bekämpfung der Lohndiskriminierung, die das Parlament am 14. Dezember beschlossen hat. Für den SGB ist es empörend, dass die bürgerliche Mehrheit den Vorschlag des Bundesrates auf jede nur erdenkliche Art und Weise abgeschwächt hat. Sie hat damit verhindert, dass die Arbeitgeber endlich vollumfänglich in die Verantwortung genommen werden, wie es die Verfassung verlangt. Kontrollen und Sanktionen wären nötig. Und es ist falsch, die neuen Bestimmungen nach 12 Jahren wieder aus dem Gesetz zu streichen. Trotzdem: gegen vehementen Widerstand haben die Gewerkschaften und die Frauen einen Fortschritt erkämpft. Sie haben sich jahrzehntelang unermüdlich für Verbesserungen bei der Lohngleichheit eingesetzt, zuletzt an der Kundgebung (…). Regula Bühlmann.
SGB, 14.12.2018.
Personen > Buehlmann Regula. Lohngleichheit. SGB, 2018-12-14.
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20.11.2018 Schweiz
Frauen
Personen
SGB
Regula Bühlmann
Frauenkongress
Volltext
Unsere Zeit ist mehr wert! Notre temps vaut plus que ça! Il nostro tempo vale di più! Der 13. SGB-Frauenkongress fand am 19. und 20. Januar 2018 im Weltpostverein in Bern statt. 260 Delegierte und Gäste befassten sich unter dem Motto „Unsere Zeit ist mehr wert“ mit Herausforderungen und Lösungsansätzen im Themenbereich Care-Arbeit, Arbeitszeit und Wert der Frauenarbeit. Am Morgen des ersten Kongresstages führte die Soziologin Sarah Schilliger in die Welt der Care-Arbeit ein: Betroffene müssen sich im Spannungsfeld zwischen Markt und Familie organisieren, damit sie Care-Arbeit leisten resp. Care-Dienstleistungen in Anspruch nehmen können. Sarah Schilliger illustrierte dies anhand verschiedener Care-Arrangements. Klar ist: Die Verantwortung für Care-Arbeit tragen nach wie vor grösstenteils die Frauen – bis hin zu einer fairen Verteilung ist noch ein weiter Weg. Im Anschluss referierte die schwedische Gewerkschafterin Elinor Odeberg über schwedische Projekte zur Arbeitszeitverkürzung. Sie unterstrich, dass es dabei nicht um die Ermöglichung von Teilzeitpensen geht, sondern um eine kürzere Vollzeit. Als Allheilmittel versteht sie diese jedoch nicht: Es brauche zwingend Massnahmen, um die Arbeitsbedingungen und insbesondere die Löhne von Frauen zu verbessern, damit eine flächendeckende Arbeitszeitreduktion zu mehr Gleichstellung beitrage. Die Teilnehmerinnen vertieften am Nachmittag Aspekte des Kongressthemas in fünf Ateliers. Der erste Kongresstag ging fulminant mit einer Lohngleichheitskundgebung auf dem Theaterplatz zu Ende. (…). Regula Bühlmann, Christine Rothenbühler.
SGB, 20.11.2018.
Personen > Bühlmann Regula. Frauenkongress 2018. SGB, 2018-11-20.
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16.07.2018 Schweiz
Emigranten
Personen
SGB
Regula Bühlmann
Ausländerpolitik
Volltext
Festlegung der Höchstzahlen für das Jahr 2019. Stellungnahme des SGB zur Teilrevision der Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit. Der SGB setzt sich für sichere Löhne und Arbeitsverhältnisse in der Schweiz ein, was wirksame Kontrollen der Löhne und Arbeitsbedingungen sowie stabile Anstellungsbedingungen voraussetzt. Personen ohne Schweizer Pass mit unbefristeten Arbeitsverträgen können sich besser gegen schlechte Arbeitsbedingungen und Willkür durch die Arbeitgebenden zur Wehr setzen als solche mit befristeten Verträgen. Der SGB hat deshalb schon in den Vernehmlassungen der vergangenen Jahre die Ansicht geäussert, dass grössere Kontingente für die Aufenthaltsbewilligungen (B) nötig sind, die Höchstzahlen für die Kurzaufenthaltsbewilligungen (L) jedoch auf tieferem Niveau bleiben können. Wir sind erfreut, dass diese Anliegen zumindest teilweise bei der Kontingentfestlegung für das Jahr 2018 aufgenommen worden sind. Für den SGB können sich die Höchstzahlen für 2019 im gleichen Rahmen bewegen wie 2018. Keinesfalls erhöht werden sollen aus obengenannten Gründen die Zahlen für Kurzaufenthaltsbewilligungen, mit einer Erhöhung der Aufenthaltsbewilligungen wäre der SGB einverstanden. Regula Bühlmann.
SGB, 16.7.2018
Personen > Bühlmann Regula. Ausländerpolitik. SGB, 2018-07-16.
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12.06.2018 Schweiz
Löhne
Personen
SGB
Regula Bühlmann
Aktionstag
Lohngleichheit
Volltext
„Lohngleichheit ist auch dein Bier“. SGB startet Kampagne für Lohngleichheit und gegen Diskriminierung. Die Lohnungleichheit zwischen Männern und Frauen ist eine Realität. Weltweit. Aber auch in der Schweiz. Obwohl das Prinzip der Lohngleichheit seit 37 Jahren in der Verfassung verankert ist, beträgt die Differenz zwischen Männer- und Frauenlöhnen gemäss Eurostat immer noch 17 Prozent, und damit etwas mehr als im EU-Schnitt. Rund zwei Fünftel dieses Lohnunterschieds lassen sich nicht durch objektive Faktoren wie unterschiedliche Ausbildung, Hierarchiestufen und Aufgabenprofile erklären. Anders als von den Arbeitgebern in den letzten Jahren plötzlich wieder kolportiert, handelt es sich dabei schlicht um Lohndiskriminierung. Insgesamt entgehen den arbeitstätigen Frauen pro Jahr fast 10 Milliarden Franken! Die Lohndiskriminierung geschieht oft unbewusst. Deshalb ist es von entscheidender Bedeutung, dass das Parlament im Rahmen der Revision des Gleichstellungsgesetzes nun vorwärts macht und die Vorlage aus dem Ständerat verbessert. Es braucht nicht nur, wie zurzeit vorgesehen, eine Analysepflicht. Es braucht auch eine „Madame Égalité“, die in Stichproben kontrolliert, ob die Unternehmen ihrer Pflicht nachkommen, und die bei Missachtung auch Sanktionen aussprechen kann. Für den Lohnunterschied zwischen Männern und Frauen ist nicht allein die Lohndiskriminierung verantwortlich. Studien zeigen vielfältige Gründe für die Lohnlücke. Mutterschaft alleine reicht als Erklärung nicht aus. Entscheidenden (…). Regula Bühlmann.
SGB, 12.6.2018.
Personen > Bühlmann Regula. Lohngleichheit. SGB, 2018-06-12.
Ganzer Text
29.05.2018 Schweiz
Personen
SGB
Ständerat
Regula Bühlmann
Lohngleichheit
Volltext
Lohngleichheit: Nicht auf halbem Weg stehen bleiben. Nationalrat muss Gleichstellungsgesetz verschärfen. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund SGB begrüsst, dass der Ständerat sich heute doch noch für Massnahmen gegen die Lohndiskriminierung ausgesprochen hat. Er erachtet diese jedoch nur als ersten Schritt in die richtige Richtung, denn der Rat hat alle Minderheitsanträge zur Verschärfung der Vorlage abgelehnt. Um die Wirksamkeit zu erhöhen, braucht es schärfere Massnahmen. Der SGB erwartet vom Nationalrat, der das Geschäft als nächster beraten wird, dass er sich dezidiert für die Lohngleichheit einsetzt und dem Bund mehr Kompetenzen bei ihrer Umsetzung gibt: Es braucht eine „Madame Égalité“ die in Stichproben kontrolliert, ob die Unternehmen die Lohngleichheit einhalten, und bei Missachtung des Gleichstellungsgesetzes auch Sanktionen aussprechen kann. Die heutige Sitzung des Ständerats hat gezeigt, dass die Extrarunde der GlG-Revision durch die Kommission eine unnötige Verzögerung war: Die kleine Kammer hat die Massnahmen verabschiedet, die schon in der Frühlingssession zur Diskussion standen, jedoch durch uneinsichtige Ständeräte an die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK-S) zurückgeschickt wurden. Dass die WBK-S an ihren ursprünglichen Vorschlägen festhielt, zeigt, dass sie sich schon zuvor seriös mit der Vorlage befasst hatte. Der SGB fordert das Parlament auf, künftig von solchen Verzögerungen abzusehen und den Verfassungsauftrag der (…). Regula Bühlmann.
SGB, 29.5.2018.
Personen > Bühlmann Regula. Lohngleichheit. SGB, 2018-05-29.
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09.04.2018 Schweiz
Gewerkschaftsbund ZH Kanton
Personen
Ständerat
Regula Bühlmann
Lohngleichheit
Volltext
Wenn bürgerliche Männer die Quadratur des Kreises versuchen… Gewerkschaftliche Gedanken in der P.S. Der Saal, in dem der Ständerat tagt, wird normalerweise nicht von Frauen überrannt: Der Frauenanteil in der kleinen Kammer beträgt gerade mal 15,2 Prozent. Am 28. Februar war das Bild ein anderes: Beide Tribünen waren gefüllt mit Besucherinnen. Hinter den Ständeräten und vereinzelten Ständerätinnen sassen Nationalrätinnen. Denn der Rat mit der satten Männermehrheit hatte über ein Geschäft zu befinden, das eine massive Diskriminierung der Frauen endlich etwas mildern sollte. Seit 1981 ist die Lohngleichheit von Frauen und Männern in der Verfassung festgeschrieben. Seit 1996 ist die Umsetzung im Gleichstellungsgesetz geregelt. Doch immer noch verdienen Frauen aufgrund ihres Frauseins über sieben Prozent weniger als Männer. An ihrem 12. Kongress haben die SGB-Frauen Bundesrätin Simonetta Sommaruga aufgefordert, das Gleichstellungsgesetz so zu überarbeiten, dass die Frauen zu ihrem Recht kommen, ohne es in langwierigen und zermürbenden Klagen einfordern zu müssen. Letztes Jahr hat der Bundesrat eine entsprechende Gesetzesrevision ans Parlament geschickt, über die sich die zuständige Kommission des Ständerates drei Mal darüber gebeugt und dem Kompromiss noch ein paar Zähne gezogen hat: Mehrheitsfähigkeit war das Ziel. Diese war zwar auch (…). Regula Bühlmann.
SGB, 9.4.2018.
Personen > Bühlmann Regula. Lohngleichheit. SGB, 2018-04-09.
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22.02.2018 Schweiz
Personen
Sans-Papiers
SGB
Regula Bühlmann
Legalisierung
Sans-Papiers
Volltext
Kommissionsmotion zertrampelt Grundrechte der Sans Papiers. Nationalrat soll Genfer Beispiel folgen. Der Kanton Genf macht seit einem Jahr gute Erfahrungen mit der Operation Papyrus. Sie soll Menschen ohne geregelten Aufenthaltsstatus das Leben erleichtern. Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK-N) dagegen prescht rücksichtslos in die entgegengesetzte Richtung. Am 7. März wird das Plenum des Nationalrats die Motion „Für eine kohärente Gesetzgebung zu Sans-Papiers" behandeln. Urheberin dieser Motion ist die SGK-N. In Widerspruch zu ihrem Namen will die Kommission die soziale Sicherheit für Sans Papiers nicht stärken, sondern aushebeln. So sollen Menschen ohne Papiere künftig ihren Rechtsanspruch auf Sozialversicherungen verlieren und im Krankheitsfall ausschliesslich durch staatliche Anlaufstellen versorgt werden - inklusive Meldung an die Migrationsbehörde. Auch das Recht auf Bildung soll unterwandert werden: Schulkinder ohne Papiere sollen ebenfalls den Behörden gemeldet werden. Was passiert, wenn das Parlament diese unselige Motion überweist, liegt auf der Hand: Sans-Papiers werden aus Angst vor der Aufdeckung ihre Kinder nicht mehr zur Schule schicken und keine medizinische Hilfe mehr in Anspruch nehmen. Gefördert wird die Schwarzarbeit, denn die Nachfrage nach der Arbeitskraft wird durch die Illegalität nicht kleiner. (…).
Regula Bühlmann.
SGB, 22.2.2018.
Personen > Bühlmann Regula. Sans-Papiers. Sozialversicherungen. SGB, 2018-02-22.
Ganzer Text
20.02.2018 Schweiz
Löhne
Personen
SGB
Regula Bühlmann
Lohngleichheit
Volltext
Lohngleichheit: Nägel mit Köpfen, bitte! Nicht abschwächen, verschärfen! Obwohl sich die Arbeitgeberverbände mit Händen und Füssen gegen jegliche Massnahmen wehren: Die Vorlage zur Revision des Gleichstellungsgesetzes kommt am 28. Februar in den Ständerat. Allerdings in abgeschwächter Version. Das Plenum muss korrigieren. Letztes Jahr hat der Bundesrat Simonetta Sommarugas Versprechen an den 12. SGB-Frauenkongress aus dem Jahr 2013 eingelöst und eine Vorlage an das Parlament verabschiedet, die der fortwährenden Lohndiskriminierung der Frauen ein Ende setzen soll. Am 28. Februar berät der Ständerat die Vorschläge des Bundesrats und der vorberatenden ständerätlichen Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK-S) zur Umsetzung der Lohngleichheit. Bundesrat: mehr Transparenz. Das Projekt zur Revision des Gleichstellungsgesetzes hat jedoch auf dem bisherigen Weg etliche Zähne verloren. Zu gross ist der Widerstand der Bürgerlichen und der Arbeitgeberverbände, als dass die wiederholt von Fachleuten vorgeschlagene Durchsetzungskompetenz des Bundes in den Entwurf aufgenommen worden wäre. Der Bundesrat schlägt lediglich unternehmensinterne Lohnanalysen alle vier Jahre vor. Diese würden für mehr Transparenz sorgen. Das ist ein wichtiges Instrument gegen die Lohndiskriminierung. Dieses Instrument wäre effizienter, wenn Unternehmen, welche die Lohngleichheit nicht innehalten, Sanktionen in Aussicht (…). Regula Bühlmann.
SGB, 20.2.2018.
Personen > Bühlmann Regula. Lohngleichheit. Ständerat. SGB, 2018-02-20.
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20.01.2018 Schweiz
Personen
SGB
Regula Bühlmann
Frauenkongress
Volltext
13. SGB-Frauenkongress: Unsere Zeit ist mehr wert! Rund 240 Gewerkschaftsfrauen fordern kürzere, bessere und gerecht bezahlte Arbeit. Rund 240 delegierte SGB-Frauen haben an ihrem Kongress in Bern kürzere, bessere und gerecht bezahlte Arbeit gefordert. In einer spontanen Aktion auf dem Berner Theaterplatz haben die SGB-Frauen am 1.Kongresstag das Parlament bei der Lohngleichheit zu mutigeren Schritten aufgefordert, als sie gleichentags die zuständige Kommission des Ständerates zur Revision des Gleichstellungsgesetzes beantragt hat. Die Verfassung sei jetzt endlich zu respektieren, es brauche „Lohngleichheit. Punkt. Schluss!". Schwergewichtig haben die Gewerkschafterinnen des weiteren die Themen Care-Arbeit und Arbeitszeit diskutiert. Sie kritisierten, dass die Arbeitgeber zwar Frauen als Fachkräfte rufen, gleichzeitig aber mit Sparbegehren öffentliche Care-Angebote (z.B. Betreuung und Pflege) gefährden. Die Soziologin Sarah Schilliger zeigte in ihrem Inputreferat auf, wie Frauen die Lücken zu schliessen versuchen. Sie nehmen dafür tiefe Erwerbspensen in Kauf, die sich spätestens bei der Scheidung oder im Rentenalter rächen. Gute Care-Arbeit, auf die Kinder, Alte und Kranke ein Anrecht haben, verlangen aber ausreichende zeitliche und finanzielle Ressourcen sowie korrekte Arbeitsbedingungen. Deshalb fordern die SGB-Frauen in einer Resolution, dass bezahlte Care-Arbeit Teil des Service Public sein und als solcher allen zugänglich sein muss, und zwar qualitativ hochwertig und ausreichend (…). Regula Bühlmann.
SGB, 20.1.2018.
Personen > Bühlmann Regula. Frauenkongress 2018. SGB, 2018-01-20.
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18.12.2017 Schweiz
Personen
SGB
Regula Bühlmann
Gratisarbeit
Volltext
Unbezahlte Arbeit zu ungleich verteilt. Nicht freiwillige, aber lebensnotwendige Arbeit. Weit über die Hälfte der in der Schweiz geleisteten Arbeit ist unbezahlt. Weit über die Hälfte dieser Arbeit erledigen die Frauen. Das hat Folgen für die Frauen. Negative. In der Schweiz arbeiten die Menschen viel: total 17.1 Milliarden Stunden im Jahr 2016. Dies hat das Satellitenkonto Haushaltsproduktion des BFS aufgezeigt. Auf die einzelnen Personen im erwerbsfähigen Alter heruntergerechnet macht dies wesentlich mehr als ein Vollzeitpensum aus: 52.7 Stunden wenden die Frauen pro Woche für ihre Arbeit auf, 52.5 Stunden die Männer. Während also Frauen und Männer fast gleich viele Stunden ihrer Woche in Arbeit investieren, ist der Lohn, den sie dafür erhalten, höchst unterschiedlich. Denn von den 9.2 Mia. Stunden unbezahlter Arbeit übernehmen Frauen 61.3 Prozent, Männer dafür 61.6 Prozent der bezahlten Arbeit. Dies hat zur Folge, dass die Männer im erwerbsfähigen Alter im Durchschnitt für gut drei Fünftel ihrer Arbeit einen Lohn erhalten, Frauen dagegen nur für zwei Fünftel. Frauen verzichten somit wegen ihres Einsatzes, mit dem sie Kindern zu einem guten Start ins Leben und Menschen am Lebensende zu einem würdigen Dasein verhelfen, auf einen Haufen Geld. Die Gesellschaft und die Wirtschaft würden ohne dieses grosse, unbezahlte Engagement kaum funktionieren, für die Frauen bedeutet es aber ein Armutsrisiko und schlechtere Altersrenten. Wobei hier noch die Lohndiskriminierung dazukommt. (…). Regula Bühlmann.
SGB, 18.12.2017.
Personen > Bühlmann Regula. Gratisarbeit. SGB, 2017-12-18.
Ganzer Text
08.11.2017 Schweiz
Löhne
Personen
SGB
Regula Bühlmann
Lohngleichheit
Volltext
Ein Gesetz mit mehr Biss! Vorwärts mit der Lohngleichheit! Für die SGB-Delegierten ist es klar: Dem Gleichstellungsgesetz sind schärfere Zähne einzusetzen, damit die Lohngleichheit wirksam gefördert werden kann. Über 20 Jahren nach Einführung des Gleichstellungsgesetzes haben sich die Medien scheinbar daran gewöhnt, dass dieses Gesetz nicht befolgt wird. Diese Tatsache ist ihnen schlicht nicht mehr der Rede wert. Anders die SGB-Delegierten: Sie haben an ihrer Versammlung am 3. November 2017 beschlossen, dass dieser fortwährende Skandal endlich ein Ende haben muss. Die aktuelle Revision des Gleichstellungsgesetzes nehmen sie zum Anlass, ein entschieden schärferes Vorgehen gegen die Lohndiskriminierung zu fordern. Ein erster kleiner Schritt. Die Revision, mit der der Bundesrat die Unternehmen zu Lohnanalysen auffordern will, ist schwach. Sie ist jedoch ein erster kleiner Schritt in die richtige Richtung. Dieser kleine Schritt ist, wie schon die Einführung des Gleichstellungsgesetzes 1996, ein Verdienst der Gewerkschaften, vor allem der Gewerkschaftsfrauen. Ohne uns, unser Engagement und unsere Überzeugungsarbeit, auch beim Bundesrat, könnten die Unternehmen weiterhin freiwillig den Verfassungsauftrag der Lohngleichheit erfüllen - oder auch ignorieren. Je nach Lust, Laune und Konjunkturlage. Nun sollen sie zumindest hinschauen: Die regelmässige Analyse würde denjenigen, die offen für Gerechtigkeit sind, die Möglichkeit bieten, ihre Lohnsysteme zu korrigieren (…). Regula Bühlmann.
SGB, 8.11.2017.
Personen > Bühlmann Regula. Lohngleichheit. SGB, 2017-11-08.
Ganzer Text
23.10.2017 Schweiz
Personen
SGB
Regula Bühlmann
Olympiade
Vaterschaftsurlaub
Volltext
Bundesrat will lieber Olympia statt Vaterschaftsurlaub. Sparen da, Klotzen dort. Die bürgerliche Männermehrheit im Bundesrat hat am 18. Oktober die moderate Initiative für einen Vaterschaftsurlaub in den Wind geschlagen. Und ebenso alle noch moderateren Gegenvorschläge, die Bundesrat Berset ins Spiel gebracht hat. Es koste zuviel, so die Krücke der Argumentation. Zu teuer sind den Bundesratsmännern die jährlich 420 Mio. Franken, die ein vierwöchiger Vaterschaftsurlaub kosten würde. Nicht zu teuer ist dem Bundesrat die Milliarde, die eine Olympiakandidatur kosten würde - dieses Geld hat er am selben Tag gesprochen. Schweiz Schlusslicht bei Elternurlaub. Wenn es um gesetzliche Ansprüche auf geburtsbezogene Elternurlaube geht, hinkt die Schweiz dem europäischen Ausland meilenweit hinterher: Während Eltern in der EU pro Kind je mindestens vier Monate Elternzeit beziehen können, haben frischgebackene Eltern hierzulande 14 Wochen Mutterschaftsurlaub und gerade mal einen Tag Vaterschaftsurlaub zugute. Das reicht den Vätern kaum, um die Geburt zu erleben, und den Müttern auch nur knapp, um sich davon zu erholen. Die Neuorganisation und das Sich-Kennenlernen als Familie brauchen definitiv mehr Zeit. Nach Ansicht des Bundesrates ist dies jedoch Sache von ArbeitgeberInnen und Sozialpartnern. Er selber will sich auf die familienergänzende Kinderbetreuung konzentrieren und sieht dafür einen Zehntel des Olympiabudgets vor - 100 Millionen Franken Finanzhilfe über (…). Regula Bühlmann.
SGB, 23.10.2017.
Personen > Bühlmann Regula. Olympiade. SGB, 2017-10-23.
Ganzer Text
12.07.2017 Schweiz
Personen
SGB
Regula Bühlmann
Arbeitskräfteerhebung
Volltext
Endlich die Arbeit umverteilen. Schweizerische Arbeitskräfteerhebung zur unbezahlten Arbeit 2016. Frauen und Männer arbeiten in der Schweiz gleich viel, doch Frauen den Grossteil unbezahlt. Sind Kinder da, verschärft sich das Problem. Zeit für eine Umverteilung. Die neuesten Zahlen des Bundesamtes für Statistik (BfS) zeigen, dass Frauen und Männer in der Schweiz gleich fleissig sind: Beide arbeiten pro Woche im Schnitt knapp 47 Stunden. Allerdings arbeiten Frauen ungefähr zwei Drittel dieser Zeit ohne Bezahlung, während Männer für drei Fünftel ihrer Arbeitszeit Lohn erhalten. Die unbezahlte Arbeit, insbesondere die Haus- und Familienarbeit ist also nach wie vor eine Frauendomäne. Seit 2010 ist der Unterschied etwas kleiner geworden: Die Erwerbsarbeit von Frauen hat um eine auf wöchentlich 16,6 Stunden zugenommen, während Männer ihr Erwerbspensum um 0,8 Stunden auf 27,3 Stunden reduziert haben und dafür 1,7 Stunden mehr in Haus- und Familienarbeit investieren. Schön und gut, doch ist das viel zu langsam, um in absehbarer Zeit auf eine ausgeglichene Verteilung von bezahlter und unbezahlter Arbeit hoffen zu können. Achtung, Kinder! Besorgniserregend ist insbesondere, was passiert, wenn Kinder kommen. Für beide steigt die wöchentliche Arbeitsbelastung massiv, auf 69,6 Stunden für Frauen und 68,8 Stunden für Männer. Bei Müttern sinkt die Erwerbsarbeit leicht, bei Vätern steigt sie massiv. (…). Regula Bühlmann.
SGB, 12.7.2017.
Personen > Bühlmann Regula. Arbeitskräfteerhebung. SGB, 2017-07-12.
Ganzer Text
05.07.2017 Schweiz
Löhne
Personen
SGB
Regula Bühlmann
Lohngleichheit
Volltext
Lohngleichheit: Wir können das! Botschaft zur Revision des Gleichstellungsgesetzes. Der SGB begrüsst, dass der Bundesrat endlich die Botschaft zur Revision des Gleichstellungsgesetzes veröffentlicht hat, fordert jedoch entschieden schärfere Massnahmen zur Umsetzung der Lohngleichheit. Insbesondere kritisiert der SGB die fehlende Durchsetzungskompetenz der Bundesbehörden und den mangelhaften Einbezug der Gewerkschaften. Somit wird weiterhin ein grosser Teil der Verantwortung auf die von Lohndiskriminierung betroffenen Frauen überwälzt. Mehr Lohntransparenz. Seit 1981 verbietet die Bundesverfassung Lohndiskriminierung, doch das Gleichstellungsgesetz (GlG) von 1996 hat dieses Verbot nur teilweise durchsetzen können: Nach wie vor verdienen Frauen in der Schweiz fast ein Fünftel weniger als Männer. Nun will der Bundesrat Unternehmen ab 50 Mitarbeitenden verpflichten, ihre Lohnstruktur regelmässig auf Diskriminierungen prüfen, das Ergebnis nach dem Vieraugenprinzip kontrollieren zu lassen und anschliessend darüber zu informieren. Diese Massnahme kann zu mehr Lohntransparenz und Aha-Erlebnissen führen: Die Hälfte der Betriebe korrigiert nach einer Lohnanalyse die Frauenlöhne nach oben (Regulierungsfolgenabschätzung 2015). Keine Kontrolle, keine Sanktionen. (…). Regula Bühlmann.
SGB, 5.7.2017.
Personen > Bühlmann Regula. Lohngleichheit. SGB, 2017-07-05.
Ganzer Text
21.06.2017 Schweiz
Frauen
Personen
SGB
Regula Bühlmann
Gleichstellungsgesetz
Volltext
Gleichstellungsgesetz: Gut gemeint, schlecht umgesetzt. Ernüchternde Resultate einer Studie. Ein Forschungsbericht des Bundes zeigt, dass das Gleichstellungsgesetz nach wie vor nur mangelhaft umgesetzt wird. Eine Mehrheit der Fälle wird zu Ungunsten der klagenden arbeitnehmenden Partei entschieden. Zeit für einen Paradigmenwechsel: Es braucht endlich Lohntransparenz und eine offizielle Behörde, die über die Umsetzung des Gleichstellungsgesetzes wacht! Es hat sich wenig geändert. Bereits 2005 hatte eine Evaluation des Gleichstellungsgesetzes aufgezeigt, dass dieses nur mangelhaft umgesetzt wird. Für die klagende arbeitnehmende Partei stehen die Erfolgschancen von Verfahren nach Gleichstellungsgesetz inzwischen sogar noch schlechter: Während bis 2004 immerhin 42% der Urteile ganz oder mehrheitlich zu deren Gunsten ausfielen, waren es seither nur noch 37,5%. Und dies nicht, weil die beklagten Diskriminierungen ein Hirngespinst der KlägerInnen wären, sondern weil die Gerichte den Umgang mit dem Gleichstellungsgesetz nach wie vor zu wenig beherrschen. So haben diese etwa diskriminierende Kündigungen oft fälschlicherweise nach Obligationenrecht statt nach Gleichstellungsgesetz abgewickelt - ein Prozedere, dem die Beweislasterleichterung für die Klagenden zum Opfer fiel. Nach Gleichstellungsgesetz müsste die klagende Partei nämlich eine Diskriminierung nur glaubhaft machen, den Gegenbeweis müsste die beklagte Partei antreten - ein wichtiges Mittel im Kampf (…). Regula Bühlmann.
SGB, 21.6.2017.
Personen > Bühlmann Regula. Gleichstellung. SGB, 2017-06-21.
Ganzer Text
14.06.2017 Schweiz
Löhne
Personen
SGB
Regula Bühlmann
Lohngleichheit
Mahnwache
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14. Juni: Löhne unter die Lupe nehmen – Lohnkontrollen jetzt! Frauen-Mahnwache auf dem Bundesplatz. Nach Jahrzehnten des Wartens auf Lohngerechtigkeit halten Gewerkschaftsfrauen und Frauenorganisationen auf dem Bundesplatz Wache, bis der Bundesrat seine Botschaft zur Umsetzung der Lohngleichheit präsentiert. 36 Jahre Lohngleichheit in der Bundesverfassung, 21 Jahre Gleichstellungsgesetz - und immer noch warten die Schweizer Frauen auf Lohngerechtigkeit. Durchschnittlich18.1 Prozent betrug der Lohnunterschied im Jahr 2014, 42 Prozent davon sind nicht durch Ausbildung, Alter, Dauer der Betriebszugehörigkeit, Funktion bzw. Kompetenzniveau und weitere objektive Merkmale erklärbar. Projekte auf freiwilliger Basis wie der Lohngleichheitsdialog haben gegen die anhaltende Diskriminierung nicht gewirkt, doch die Bürgerlichen wehren sich mit Händen und Füssen gegen verbindlichere Massnahmen. Stattdessen negieren sie die Lohndiskriminierung mit zweifelhaften Argumenten. Trotzdem hat der Bundesrat eine Botschaft zur Gesetzesrevision bis zum Sommer 2017 versprochen, dank der die Unternehmen endlich ihre Löhne unter die Lupe nehmen müssten. Die Gewerkschaftsfrauen und gleichgesinnte Organisationen nehmen ihn beim Wort: Ab dem 14. Juni, dem 26. Jahrestag des legendären Frauenstreiks, halten sie bis der Bundesrat seine Vorschläge verabschiedet jeweils am Mittwoch auf dem Bundesplatz Wache und (...). Regula Bühlmann.
SGB, 14.6.2017.
Personen > Bühlmann Regula. Lohngleichheit. Mahnwache. SGB, 2017-06-14.
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07.06.2017 Schweiz
Personen
SGB
Regula Bühlmann
Mutterschaftsurlaub
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Längere Entschädigung bei Hospitalisierung des Neugeborenen. Parlament will Lücke schliessen. Das Parlament ist gewillt, eine Lücke beim Mutterschaftsurlaub zu schliessen. Mütter sollen bei längerer Krankheit des Kindes ihren Mutterschaftsurlaub verlängern können. Ein guter Entscheid. Das Problem: Wenn ein Neugeborenes nach der Geburt mindestens drei Wochen hospitalisiert wird, kann die Mutter den Anfang der Mutterschaftsentschädigung auf den Zeitpunkt verschieben, an dem sie das Kind nach Hause nimmt. Nicht explizit geregelt ist jedoch, ob die Frau bei einem solchen Aufschub während der Hospitalisierung des Kindes Anspruch auf den Bezug einer Entschädigung hat. Erwerbsarbeit jedoch ist ihr während dieser Zeit untersagt. Die Lösung: In solchen Fällen soll die Mutterschaftsentschädigung verlängert werden. Heute ist diese gesetzlich auf maximal 98 Tage beschränkt. Die Verlängerung soll in diesen Fällen mindestens 21 Tage betragen. Das Maximum wird der Bundesrat in einer Ergänzung des Erwerbsersatzgesetzes zu definieren haben. Der Beschluss: Mit 113 gegen 67 Stimmen (vor allem der SVP) hat am 7.6.2017 der Nationalrat dieser Lösung zugestimmt. Der Ständerat hat dieser Motion bereits in der Wintersession 2016 Folge gegeben, einstimmig. Der Bundesrat, der die Motion ebenfalls befürwortete, wird nun diesen Beschluss umsetzen müssen. Die Kosten: Jährlich müssen rund 1000 Neugeborene länger als drei Wochen hospitalisiert werden, dies bei 80 000 Neugeborenen pro Jahr. (…). Regula Bühlmann.
SGB, 7.6.2017,
Personen > Bühlmann Regula. Schwangerschaftsurlaub. SGB, 2017-06-07.
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23.05.2017 Schweiz
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SGB
Regula Bühlmann
Mutterschaftsurlaub
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Mutterschaftsurlaub: Nationalrat muss Lücke schliessen. In der Sommersession kann - und soll - das Parlament eine Lücke in der heutigen Regelung rund um Geburt und Mutterschaftsurlaub schliessen. Es geht um eine Verlängerung des Mutterschaftsurlaubes bei längerer Krankheit des Kindes. Frauen dürfen acht Wochen nach einer Geburt nicht arbeiten. Wenn ein neugeborenes Kind wegen einer Frühgeburt oder Krankheit im Spital bleiben muss, kann die Mutter zurzeit den Mutterschaftsurlaub nicht um die Zeit des Spitalaufenthalts verlängern. Kommt das Baby dann später nach Hause, fehlt es der Mutter an nötigen Urlaubstagen. Nur unter gewissen Bedingungen kann die Mutter den Mutterschaftsurlaub aufschieben: Wenn der Spitalaufenthalt mindestens drei Wochen dauert. Da das Arbeitsverbot aber trotzdem gilt, ist diese Zeit nicht entschädigt. Dies will die ständerätliche Kommission für Soziale Sicherheit und Gesundheit mit ihrer Motion beheben. Sie fordert, den Mutterschaftsurlaub um die Zeit des Spitalaufenthalts des Kindes zu verlängern, wenn dieser mehr als drei Wochen dauert. Teuer wäre diese über die EO finanzierte Massnahme nicht, da es sich nur um eine begrenzte Anzahl Fälle handelt. Aber sie würde eine grosse Erleichterung für die betroffenen Familien bedeuten. Auf gutem Weg. Der Ständerat hat die Motion seiner Kommission in der Wintersession angenommen. Der Nationalrat behandelt sie in der Sommersession. Auch seine vorberatende Kommission empfiehlt die Motion mit 15 zu 9 Stimmen zur Annahme. (…). Regula Bühlmann.
SGB, 23.5.2017.
Personen > Bühlmann Regula. Mutterschaftsurlaub. SGB, 2017-05-23.
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03.05.2017 Schweiz
Kinder
Personen
SGB
Regula Bühlmann
Kinderbetreuung
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Finanzhilfen Kinderbetreuung: Was lange währt, wird endlich gut. Nationalrat stellt Weichen richtig. Nach dem Ständerat hat nun auch der Nationalrat grünes Licht gegeben: Der Bund wird über die nächsten fünf Jahre 100 Millionen Franken in die familienergänzende Kinderbetreuung investieren. Ein zukunftsorientierter Entscheid der Grossen Kammer. Lange hat das Parlament die Vorlage beraten, die in der Vernehmlassung nahezu unbestritten war. Oft schien sie zum Scheitern verurteilt, denn Economiesuisse und ihre politischen Gehilfen wollten berufstätige Eltern partout nicht entlasten. Am 2. Mai hat nun aber auch der Nationalrat den Vorschlag des Bundesrates gutgeheissen, über die nächsten fünf Jahre 100 Millionen Franken in die familienergänzende Kinderbetreuung zu investieren. Unsere Argumente überzeugten auch bürgerliche PolitikerInnen. Insbesondere in der FDP-Fraktion haben etliche sich durch Vernunft statt durch Ideologie leiten lassen. Schweizer Eltern zahlen zuviel. Der Grossteil des gesprochenen Geldes soll die Kantone darin unterstützen, die in der Schweiz massiv zu hohe Elternbeteiligung an der Finanzierung zu reduzieren. Dazu ist es höchste Zeit. Denn die Eltern tragen in der Schweiz im Schnitt zwei Drittel der (international vergleichbaren) Vollkosten, die im europäischen Umland rund einen Drittel. Kein Wunder, entscheiden sich in der Schweiz immer mehr Frauen gegen Kinder oder dann gegen eine berufliche Karriere. Die vorgesehene Investition ist ein wichtiges Signal, aber immer noch meilenweit vom einen (…). Regula Bühlmann.
SGB, 3.5.2017.
Personen > Bühlmann Regula. Kinderbetreuung. Nationalrat. SGB, 2017-05-03.
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04.04.2017 Schweiz
Kinder
Personen
SGB
Regula Bühlmann
Gleichstellung
Kindererziehugn
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Finanzhilfen für Kinderbetreuung vor letzter Hürde. Kleiner, aber wegweisender Schritt ist möglich. Wer die Geschlechtergleichstellung fördern und den Fachkräftemangel bekämpfen will, muss sich für mehr familienergänzende Kinderbetreuung einsetzen. Der SGB erwartet dieses Engagement vom Nationalrat. Die grosse Kammer wird das Geschäft "Finanzhilfen für Familienergänzende Kinderbetreuung" am 2. Mai beraten. Es war eine Zangengeburt. Erst nach langem Hin und Her hat sich der Ständerat in der Frühlingssession zu den Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung bekannt. Der Bundesrat will mit den dafür vorgesehenen 100 Mio. Franken einerseits die Elternbeiträge an die familienergänzende Kinderbetreuung senken, andererseits die Angebote besser auf die Bedürfnisse der Familien abstimmen. Eine sinnvolle Idee, wenn auch massiv mehr Geld nötig wäre dafür: OECD und UNO empfehlen, mindestens 1 Prozent des BIP in die familienergänzende Kinderbetreuung zu investieren - die Schweiz ist noch weit davon entfernt. Trotzdem hat die Kommission des Nationalrates die Vorlage nur knapp mit 13 zu 11 Stimmen angenommen, und eine bedeutende Minderheit will das vorgesehene Budget auch noch halbieren. Doch wenn es dem Nationalrat ernst ist mit der Fachkräfteinitiative, muss er auf die Vorlage einsteigen und sie ausbauen statt abbauen. Krippenkosten bei uns viel höher. Ein grosser Stolperstein für Frauen, die ihr Pensum aufstocken wollen, sind die hohen Krippenkosten. (…). Regula Bühlmann.
SGB, 4.4.2017.
Personen > Bühlmann Regula. Kindererziehung. Gleichstellung. SGB, 2017-04-04.
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04.04.2017 Schweiz
Kinder
Personen
SGB
Regula Bühlmann
Gleichstellung
Kinderbetreuung
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Finanzhilfen für Kinderbetreuung vor letzter Hürde. Kleiner, aber wegweisender Schritt ist möglich. Wer die Geschlechtergleichstellung fördern und den Fachkräftemangel bekämpfen will, muss sich für mehr familienergänzende Kinderbetreuung einsetzen. Der SGB erwartet dieses Engagement vom Nationalrat. Die grosse Kammer wird das Geschäft „Finanzhilfen für Familienergänzende Kinderbetreuung" am 2. Mai beraten. Es war eine Zangengeburt. Erst nach langem Hin und Her hat sich der Ständerat in der Frühlingssession zu den Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung bekannt. Der Bundesrat will mit den dafür vorgesehenen 100 Mio. Franken einerseits die Elternbeiträge an die familienergänzende Kinderbetreuung senken, andererseits die Angebote besser auf die Bedürfnisse der Familien abstimmen. Eine sinnvolle Idee, wenn auch massiv mehr Geld nötig wäre dafür: OECD und UNO empfehlen, mindestens 1 Prozent des BIP in die familienergänzende Kinderbetreuung zu investieren - die Schweiz ist noch weit davon entfernt. Trotzdem hat die Kommission des Nationalrates die Vorlage nur knapp mit 13 zu 11 Stimmen angenommen, und eine bedeutende Minderheit will das vorgesehene Budget auch noch halbieren. Doch wenn es dem Nationalrat ernst ist mit der Fachkräfteinitiative, muss er auf die Vorlage einsteigen und sie ausbauen statt abbauen. Krippenkosten bei uns viel höher. Ein grosser Stolperstein für Frauen, die ihr Pensum aufstocken wollen, sind die hohen Krippenkosten. Dieser Umstand (…). Regula Bühlmann.
SGB, 4.4.2017.
Personen > Bühlmann Regula. Kinderbetreuung. Gleichstellung. SGB, 2017-04-04.
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